Das Kreisgericht hat entschieden, dass das am 28.11. abgebrochene Spiel Bosniak Mainz – Fortuna Mombach II unter Verbandsaufsicht wiederholt werden muss.

Nach der Überzeugung des Kreisgerichts hat der Schiedsrichter nicht alles getan, um das Spiel noch fortführen zu können. So hätte er beispielsweise beide Spielführer zu sich rufen- und entsprechende Konsequenzen androhen können.

Der Schiedsrichter hatte das Spiel in der Mitte der zweiten Halbzeit beim Stand von 1:1 abgebrochen. Zuvor musste er gegen Bosniak den bereits zweiten Platzverweis aussprechen. Die Mannschaftskollegen und der des Feldes verwiesene umringten den Mann in Schwarz daraufhin zum 123. Mal (gefühlt) und protestierten lautstark. Für den Schiedsrichter war das Maß dann wohl voll. Nach eigenen Angaben fühlte er sich bedroht und war der Auffassung, das Spiel nicht mehr geordnet leiten zu können.

Das reichte dem Kreisgericht jedoch nicht. Es bestätigte sich in Befragungen beispielsweise nicht, dass der SR zuvor mit Spielabbruch drohte. Auch wurde er nicht körperlich attackiert. Das hätte dem SR ausreichend Raum gelassen, die finale Maßnahme des Spielabbruches zumindest vorher gegenüber den Spielführern anzudrohen.

Diese Entscheidung ist aus Sicht des Kommentators auch korrekt. Sicherlich wurde der Fortuna eine erstklassige Gelegenheit genommen, das Spiel mit zwei Mann mehr in den letzten 20-25 Min zu gewinnen. Sicher waren die Fortunen zuletzt am Abbruch beteiligt und sicher lag der Grund in der zermürbenden Reklamationstaktik, den hilfreichen aber möglicherweise falsch verstandenen Hinweisen Bosniaks (Pfeif anständig, sonst kriegen wir hier Probleme).

Letztlich fordert das Regelwerk aber vom Schiedsrichter ein stufenweises Vorgehen. Das ist in der konkreten emotionalen Situation des Spielleiters nicht einfach und hier ist es wohl auch schief gelaufen.

Als Verein würde man sich wünschen, dass den Schiedsrichtern seitens der Schiedsrichtervereinigungen ein Leitfaden an die Hand gegeben wird, wie sie sich in solchen Situationen korrekt verhalten können.

Ob bei dem neuen Spiel die beiden Übeltäter mitwirken dürfen, steht noch nicht fest und liegt in der Hand des Klassenleiters. Es wurden Sperren von 3,5, bzw. 4 Monaten ausgesprochen, so dass die Kameraden Mitte März und Ende März wieder dabei wären. Je nachdem, wann die Ansetzung erfolgt, könnte sich die zumindest sportlich-moralische Benachteiligung Fortunas noch verschärfen. Bleibt zu hoffen, dass eine Ansetzung mit Blick auf diese Situation erfolgt.