Die Zeit der Jahresrückblicke ist vorbei. Am 12.1.2012 blickt das Kreisgericht des Fußballkreises Mainz-Bingen ab 18.00 Uhr von Drais aus dennoch zurück auf den 27.11.2011. An diesem schönen Sonntag war die Fortuna 2.1 zu Gast bei Bosniak Mainz.
Dort hatte man vielleicht zu viel rohes Fleisch gefrühstückt. Die Sportkameraden gaben sich jedenfalls größte Mühe, die im Kreis verbreiteten Vorurteile gegen sich selbst zu bestätigen. Das ganze gipfelte nach zwei Platzverweisen für den Gastgeber im vorzeitigen Abbruch des Spiels.
Wie geht es nun weiter? Wird die Partie wiederholt? Dürfen die des Platzes Verwiesenen dann schon wieder mitwirken? Welche Strafen werden verhängt? Angesichts der auch nach dem Spiel offen ausgesprochenen Drohungen gegen einen Fortuna-Akteur könnte der Autor auf eine Neuansetzung verzichten.
Interessant auch, welche Strafen die beiden Herren mit Rot zu erwarten haben. Diese verwechselten jeweils das Rasengeviert (TM) mit dem Boxring, als sie auf Wange und Unterlippe von zweien unserer Jungs gezielte Faustschläge setzten. Sollten diese Vergehen noch nicht abgeurteilt worden sein, mag man ruhig auch mal den § 12 Nr. 4 der Rechtsordnung bemühen:
§ 12
Strafen
…4. Statt einer Strafe oder neben einer solchen kann auch eine Verurteilung zu Schadenersatz in
einer durch das Urteil zu bestimmenden Höhe erfolgen.
…
Auf Zivilklagen haben die Kameraden nämlich bislang verzichtet. Doch warten wir es ab.
Nach der Verhandlung bittet das Trainergespann noch zu einem entspannenden Hallenkick nach Bingen. Das liegt ja praktisch vor der Tür.


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